Die steuerlichen Rahmenbedingungen, die für Privatstiftungen zum Tragen kommen, bleiben einige Jahre in ihren Grundzügen unverändert. Erst im Jahre 2000 verschärfte der Gesetzgeber mit der Einführung der sogenannten Zwischenbesteuerung die Steuerbelastung von Privatstiftungen. Nach der seitdem geltenden Regelung hängt die von Privatstiftungen erhobene Körperschaftsteuer unter anderem auch davon ab, ob bei Zuwendungen der Privatstiftung an ihre Begünstigte eine „Entlastung von der Kapitalerstragsteuer auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens erfolgt“. Diese Voraussetzung wirft einige interessante verfahrensrechtliche, verfassungsrechtliche, völkerrechtliche und gemeinschaftsrechtliche Fragen auf, denen in diesem Beitrag nachgegangen werden soll.