Das Budgetbegleitgesetz 2003 führt zwei Varianten der internationalen Schachtelbeteiligung ein: Optiert die Mutter-Körperschaft für eine steuerwirksame Schachtelbeteiligung, sind Veräußerungsgewinne künftig steuerpflichtig, Veräußerungsverluste abzugsfähig. Ohne Optionsausübung liegt eine steuerneutrale internationale Schachtelbeteiligung vor. Veräußerungsgewinne und -verluste sind hier gleichermaßen steuerunwirksam. Teilwertabschreibungen auf Alt-Beteiligungen werden durch § 26a Z 3 und Z 4 KStG nF einer Nachversteuerung unterzogen. Der Beitrag befasst sich schwergewichtig mit der Auslegung, der steuersystematischen Würdigung und mit verfassungsrechtlichen Fragen dieser Übergangsregelung.