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Pflegegeld für Kinder / Pflegebedarf über das altersmäßig Erforderliche hinaus

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2002, 536 Heft 8 v. 20.8.2002

§ 4 BPGG; § 2 Abs 3 TirPGG:

OGH 15. 1. 2002, 10 ObS 403/01i (OLG Innsbruck 14. 9. 2001, 25 Rs 89/01s; LG Innsbruck 6. 6. 2001, 47 Cgs 194/00h)

Der am 10. 10. 1999 geborene Kl leidet seit Geburt an einer schweren Herzfehlbildung, die mehrfach operativ versorgt wurde. Auf Grund dieser Erkrankung besteht bei ihm eine latente cardiale Dekompensation. Der Kl wird derzeit therapeutisch antikoaguliert. Er ist auf Grund dieser Erkrankung stark ermüdbar und zeigt deutlich weniger Kraft und Ausdauer als ein gesundes Kind. Er neigt überdies verstärkt zu Bronchialinfekten. Außer der Herzfehlbildung mit den damit einhergehenden Symptomen besteht keine Behinderung. Der Kl bedarf bei der Einnahme von Mahlzeiten gegenüber einem gleichaltrigen gesunden Kind einer vermehrten Unterstützung, weil er auf Grund seiner bestehenden Herzfehlbildung und Herzschwäche sowohl beim Saugen aus der Flasche als auch beim Essen sehr rasch ermüdet. Der Kl erhält gleichzeitig sieben Medikamente, davon fünf dreimal täglich und zwei einmal täglich. Die entsprechenden Kapseln müssen jeweils geöffnet, aufgelöst und mit einer kleinen Spritze in den Mund verabreicht werden. Dieser Vorgang erfordert jeweils etwa 10 bis 15 Minuten. Wegen der ständigen Bronchialinfekte werden zwei- bis dreimal täglich Inhalationen durchgeführt. Mit den Inhalationen können Medikamente verabreicht werden, die in Bezug auf die Bronchialinfekte eine vorbeugende oder eine heilende Wirkung haben. Das Inhalationsgerät muss regelmäßig gereinigt werden, weil ansonsten die Gefahr besteht, dass zusätzliche Keime in den Körper des Kl eingeführt werden. Unter Berücksichtigung des Aufwandes für das Herrichten und Reinigen des Inhalationsgerätes ist ein monatlicher Zeitbedarf von fünf Stunden zu veranschlagen. Die Durchführung des Coagu-Checks, einer Kontrolle der Blutverdünnung, die zu therapeutischen Zwecken durchgeführt wird, erfordert einen Zeitaufwand von 20 bis 25 Minuten pro Tag. Der Kl ist allein auf Grund des Alters auf die ständige Bereitschaft einer Pflegeperson angewiesen.

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