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Kein Notgeschäftsführer für GmbH, die bereits Prozesskurator hat

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2001, 62 Heft 1 v. 20.1.2001

§ 8 ZPO; § 15a GmbHG:

Der erkennende Senat folgt der hL, dass jedenfalls dann, wenn bereits ein Prozesskurator nach § 8 ZPO bestellt wurde und keine weiteren dringenden Vertretungsagenden als jene der konkreten Prozessführung anstehen, mangels Dringlichkeit kein Anlass zur Bestellung eines Notgeschäftsführers nach § 15a GmbHG besteht.

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