Ein Schatz besteht aus Geld, Schmuck oder anderen Kostbarkeiten, die so lange im Verborgenen gelegen haben, dass man ihren vorigen Eigentümer nicht mehr erfahren kann. Gewöhnliche Kleider oder Möbel, irgendwelche Bücher oder Schlüssel sind also kein Schatz. Ebenso wenig ist es eine Münzsammlung in einem Behälter mit Bezeichnung des Eigentümers, mag dieser auch längst umgekommen sein. Die an den Anfang dieser Zeilen gestellte Definition des Schatzes geht auf den römischen Spätklassiker Paulus zurück und ist in Dig 41, 1, 31, 1 überliefert. Sie lautet: „Thesaurus est vetus quaedam depositio pecuniae, cuius non exstat memoria, ut iam dominum non habeat.“ Sie ist längst europäisches Gemeingut geworden (vgl Art 723 ZGB; Art 932 Codice civile; Art 716 Code civil; § 984 BGB).