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Kein Anspruch des Strafgefangenen auf Sonderzahlungen (13. und 14. Monatsbezug)

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2000, 530 Heft 8 v. 20.8.2000

§§ 50 ff StrafvollzugsG:

Ein Strafgefangener hat auf der Rechtsgrundlage des besonderen öffentlich-rechtlichen Gewaltverhältnisses zwischen ihm und dem Bund keine Sonderzahlungsansprüche, die für ein privat- oder öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis typisch sind.

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