§§ 1327 und 1358 ABGB; § 332 ASVG; § 49 RAO:
Zahlt eine Rechtsanwaltskammer einem Kind eines getöteten Mitglieds aufgrund der Satzung ihrer Versorgungseinrichtung eine Waisenrente, so geht der Anspruch des Kindes gegen den Schädiger in entsprechender Anwendung der gesetzlichen Legalzessionsnormen auf sie über.