§ 61 ASGG; §§ 1155 und 1435 ABGB:
Wird eine Kündigung in erster Instanz als rechtsunwirksam aufgehoben, in der Folge aber durch Urteil des OGH für wirksam erklärt, so ist das während der Verfahrensdauer gezahlte Entgelt auch ohne einen entsprechenden Vorbehalt rückforderbar, wenn der gekündigte Arbeitnehmer in dieser Zeit keine Arbeit geleistet hat.