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Exszindierungsklage bei gemeinsamem Wohnungseigentum

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2000, 464 Heft 7 v. 20.7.2000

§ 9 Abs 2 WEG:

Die zum Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 6 MRG entwickelte Judikatur kann nicht unverändert auf Teilungsklagen bzw Exszindierungsklagen bei Ehegattenwohnungseigentum übertragen werden.

Nach Ansicht des erkennenden Senates dürfen strukturelle Unterschiede zwischen dem Schutz des Ehegatten, der Miteigentümer eines Wohnungseigentumsanteiles ist, und dem Mieterschutz nicht übersehen werden. Bei Letzterem ist auch zu berücksichtigen, dass ein entgeltliches Vertragsverhältnis besteht, während zwischen den beiden Ehegatten zunächst eine bloße Rechtsgemeinschaft vorliegt, die grundsätzlich der Teilungsklage nach § 830 ABGB unterliegt. Im Gegensatz zum WEG, das doch in erster Linie, wie aus den Materialien hervorgeht, Schutz vor Obdachlosigkeit gewähren will, geht das MRG in der Auslegung durch die Rsp darüber weit hinaus, wenn man berücksichtigt, dass nach § 30 Abs 2 Z 6 MRG die Kündigung auch dann verhindert werden kann, wenn nicht einmal im entferntesten die Gefahr der Obdachlosigkeit droht.

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