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Beweislastfragen bei Geschäftsführerhaftung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2000, 324 Heft 5 v. 20.5.2000

§ 25 GmbHG; § 273 ZPO:

Den Geschäftsführer der GmbH trifft die Beweislast, dass er die ihm nach § 25 GmbHG obliegende Sorgfalt nicht verletzt hat.

Wird § 273 ZPO - wegen Beweisschwierigkeiten - angewendet, ist auf die (dem materiellen Recht angehörenden) Beweislastregeln nicht mehr Bedacht zu nehmen.

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