§§ 28 und 88 Abs 1, Abs 3 und Abs 4 StGB:
Wenn bei einem unter den Bedingungen des § 81 Z 1 StGB verschuldeten Verkehrsunfall eine Person leicht und zwei weitere Personen schwer am Körper verletzt wurden, so ist das Verhalten des Angekl in gleichartiger Idealkonkurrenz dem Vergehen nach § 88 Abs 1 und Abs 3 sowie überdies zweifach jenem nach § 88 Abs 1 und Abs 4 zweiter Fall StGB zu unterstellen.