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Objektive Grenzen der materiellen Rechtskraft: Bindung und Präklusion......*)*) Der vorliegende Beitrag stellt die weitgehend unveränderte Fassung eines am 24. 9. 1999 beim Seminar für absolvierte Juristen in Altmünster gehaltenen Referats dar. Der Versuchung eines die Ausführungen erweiternden Abgehens vom Vorgetragenen hat der Verfasser schon deshalb widerstanden, da es sich bei den behandelten Fragen um einen Themenkomplex handelt, der im Grunde auch monografisch nur angedacht werden könnte. Ich habe in diesem Zusammenhang Herrn Prof. Dr. Albrecht Zeuner (Hamburg) und (wieder einmal) Herrn o. Univ.-Prof. Dr. Peter Böhm (Wien) für ihre Gesprächsbereitschaft zu danken.

Aufsätzea. Univ.-Prof. Dr. Paul OberhammerJBl 2000, 205 Heft 4 v. 20.4.2000

Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit den objektiven Grenzen der Bindungswirkung und der Präklusionswirkung des Zivilurteils. Er geht dabei auf die umstrittene Judikatur ein, nach welcher „Sonderfälle der Präjudizialität“ bestehen sollen, in welchen Entscheidungsharmonie und Rechtssicherheit bei Sachzusammenhängen zwischen Vor- und Folgeprozess eine über die Entscheidung über die Hauptsache des Vorprozesses hinausgehende Bindungswirkung gebieten.

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