Art 1, 9, 39 und 44 UN-KR:
Das UN-KR ist unabhängig vom Wohnsitz und der Staatsangehörigkeit dann anzuwenden, wenn der Käufer seine geschäftliche Niederlassung in einem anderen Staat hat als der Verkäufer (hier: österr Verkäufer, Käufer mit österr Wohnsitz und österr Staatsangehörigkeit, aber Einzelunternehmen in Italien).