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UN-KR: Anwendungsbereich, Holzhandelsusancen, Mängelrüge

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1999, 318 Heft 5 v. 20.5.1999

Art 1, 9, 39 und 44 UN-KR:

Das UN-KR ist unabhängig vom Wohnsitz und der Staatsangehörigkeit dann anzuwenden, wenn der Käufer seine geschäftliche Niederlassung in einem anderen Staat hat als der Verkäufer (hier: österr Verkäufer, Käufer mit österr Wohnsitz und österr Staatsangehörigkeit, aber Einzelunternehmen in Italien).

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