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Beweislast für Verschulden bei Auflösung eines Kfz-Händlervertrages aus wichtigem Grund

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1999, 322 Heft 5 v. 20.5.1999

§§ 22 und 24 HVertrG; § 1298 ABGB:

Im Rahmen des § 22 Abs 2 Z 5 HVertrG 1993 kommt es auf keinerlei Verschulden des Handelsvertreters an; die bloße Tatsache der Konkurseröffnung bildet einen wichtigen Grund für die Auflösung des Vertretungsvertrages.

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