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Keine Berichtigung der Parteibezeichnung von nicht erbserklärtem Erben auf den Nachlaß

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1999, 330 Heft 5 v. 20.5.1999

§ 235 Abs 5 ZPO:

Ein im Weg der Berichtigung der Parteibezeichnung behebbarer Fehler liegt dann nicht vor, wenn der Anspruch auf den Pflichtteil vor erfolgter Erbserklärung des Testamentserben gegen diesen (statt gegen den ruhenden Nachlaß) geltend gemacht wird.

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