§ 901 ABGB:
Nicht nur wenn die Reise für den Kunden aus nach Vertragsabschluß sich ergebenden, weder von ihm noch von dem Vertragspartner zu verantwortenden oder zu beeinflussenden Ereignissen unmöglich wird, sondern auch dann, wenn sie für ihn unzumutbar wird, kann er - wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage - ohne Zahlung einer Stornogebühr vom Vertrag zurücktreten und hat alle bereits geleisteten Zahlungen zurückzuerhalten.