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Kein Abwesenheitskurator für Ehelichkeitsbestreitung auf Antrag des Kindes

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1999, 798 Heft 12 v. 20.12.1999

§§ 156 ff ABGB:

Die derzeitige Rechtslage, wonach weder die Mutter noch das Kind die Möglichkeit haben, die Ehelichkeit des Kindes zu bestreiten, das diesbezügliche Ermessen des Staatsanwaltes aber weder von den ordentlichen Gerichten noch von den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts überprüft werden kann, ist nach hA mit Art 6 MRK und Art 7 B-VG unvereinbar.

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