Die MRK-Grundrechtsverbürgungen sind auch für die Zivilgerichte verbindlich. Vor allem Art 6 MRK, wonach Zivilrechte in einem fairen Verfahren von einem Gericht (Tribunal) zu entscheiden sind, beeinflußt immer stärker die Rechtsprechung. Dabei steht die Frage der Bindung der Gerichte an Vorentscheidungen, insb an Verwaltungsakte im Vordergrund. Der Verfasser versucht einen Überblick über die neuere Judikatur und bemüht sich auch, auf mögliche Grenzen des Rechts auf Gehör hinzuweisen.