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Klagebegehren bei nachbarrechtlicher Unterlassungsklage / Umfang der Anleitungspflicht

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1998, 308 Heft 5 v. 20.5.1998

§ 364 ABGB; §§ 182 und 405 ZPO:

Das auf § 364 Abs 2 ABGB gestützte Unterlassungsbegehren ist kein Handlungs-, sondern ein „Erfolgsverbot“: Der Verpflichtete hat dafür zu sorgen, daß sein Nachbar nicht durch Immissionen beeinträchtigt wird; die Art, wie dies zu geschehen hat, bleibt dem Verpflichteten überlassen.

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