§§ 1295 ff ABGB:
Ob die FIS-Verhaltensregeln für Schifahrer in Österreich bereits als Gewohnheitsrecht gelten, bleibt offen.
Es gehört zu den Verhaltenspflichten des alpinen Schiläufers, die Bindungseinstellung durch einen Fachmann zu veranlassen.
§§ 1295 ff ABGB:
Ob die FIS-Verhaltensregeln für Schifahrer in Österreich bereits als Gewohnheitsrecht gelten, bleibt offen.
Es gehört zu den Verhaltenspflichten des alpinen Schiläufers, die Bindungseinstellung durch einen Fachmann zu veranlassen.