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Haftung für Fehlauslösung einer Schibindung / Beweislast

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1997, 585 Heft 9 v. 20.9.1997

§§ 1295 ff ABGB:

Ob die FIS-Verhaltensregeln für Schifahrer in Österreich bereits als Gewohnheitsrecht gelten, bleibt offen.

Es gehört zu den Verhaltenspflichten des alpinen Schiläufers, die Bindungseinstellung durch einen Fachmann zu veranlassen.

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