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Keine Oppositionsklage wegen noch nicht vollstreckbarer Verwaltungsbescheide

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1997, 600 Heft 9 v. 20.9.1997

§ 34 EO; § 64 AVG:

Eine Oppositionsklage gegen einen gerichtlichen Exekutionstitel kann auf einen Verwaltungsbescheid, der das zu erzwingende Verhalten verbietet, erst gestützt werden, wenn der Bescheid rechtskräftig oder vollstreckbar ist.

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