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Keine Bindung des Zivilrichters an Strafverfügung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1997, 598 Heft 9 v. 20.9.1997

§ 411 ZPO; §§ 460 ff StPO:

Eine Strafverfügung entfaltet im Schadenersatzprozeß keine Bindungswirkung.

Zum Gebot des Fahrens auf halbe Sicht.

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