Es geht darum, durch Aussetzung des Strafverfahrens im unteren Kriminalitätsbereich anstelle der Strafe eine präventiv wirksame und opferorientierte Sanktionsform des kontrollierten Tatausgleichs zu ermöglichen. Im Mittelpunkt der folgenden Betrachtungen steht die ideelle und dogmatische Ausgangslage mit den Strafzwecken. Nach einem Blick auf die Verwirklichung des neuen Reaktionsmodells im JGG 1988 werden die grundsätzlichen kriminalpolitischen, materiellrechtlichen und prozessualen Gesichtspunkte der Ausdehnung auf Erwachsene behandelt, die der Verfasser befürwortet. Auch die bisherige praktische Erprobung spricht für die allgemeine Einführung.