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Nötigung durch Zufahren auf Fußgänger, die eine „Parklücke“ freihalten?

AufsätzeDr. Wolfgang AuerJBl 1997, 357 Heft 6 v. 20.6.1997

Zugleich Besprechung OLG Wien EvBl 1996/88

Deskriptoren: #Nötigung im Straßenverkehr; Gewalt und gefährliche Drohung; Mittel-Zweck-Relation; §§ 74 Z 5, 105 StGB.

I. Einleitung

Das OLG Wien hat ein Urteil aufgehoben, mit dem ein Pkw-Lenker wegen Nötigung einer Fußgängerin zur Freigabe eines vorschriftswidrig verstellten Parkplatzes verurteilt worden ist, mit der Begründung, ein solches Verhalten sei nicht rechtswidrig, weil die Gewalt lediglich durch das fortgesetzte Zufahren auf die Fußgängerin ausgeübt und keine Körperverletzung verursacht worden sei. Der Verfasser zeigt zunächst das sich dabei stellende Problem der Abgrenzung zwischen Gewalt und gefährlicher Drohung auf. Im Anschluß daran kritisiert er, daß dem Angeklagten der Rechtfertigungsgrund nach § 105 Abs 2 StGB zukam, obwohl die Fußgängerin durch das Zufahren mit dem Pkw gefährdet wurde.

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