Die vorliegende ist in einem Sachverhaltskomplex schon die dritte E des Höchstgerichts - jede von einem anderen Senat. Sie hat gemeinsam mit der zeitlich ersten die Sache auf einen völlig falschen Weg gebracht.
1. Zunächst ist der Sachverhalt zu ergänzen, soll die vorliegende E vor ihrem vollständigen Hintergrund verständlich sein.