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Exekutiv erteilte Klagsermächtigung / Naturalrestitution bei Doppelveräußerung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBL 1996, 521 Heft 8 v. 1.8.1996

EO § 356 Abs 1, ZPO § 14, ABGB § 440, ABGB § 1295, ABGB § 1296, ABGB § 1297, ABGB § 1323

Eine zur Verfolgung eigener Ansprüche exekutiv erteilte Klagsermächtigung berechtigt die betreibende Partei nur, wirtschaftlich zu Lasten der verpflichteten Partei zu klagen, keinesfalls aber als Repräsentant einen Anspruch der verpflichteten Partei geltend zu machen.

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