EO § 356 Abs 1, ZPO § 14, ABGB § 440, ABGB § 1295, ABGB § 1296, ABGB § 1297, ABGB § 1323
Eine zur Verfolgung eigener Ansprüche exekutiv erteilte Klagsermächtigung berechtigt die betreibende Partei nur, wirtschaftlich zu Lasten der verpflichteten Partei zu klagen, keinesfalls aber als Repräsentant einen Anspruch der verpflichteten Partei geltend zu machen.