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Der Wegfall des Bankgeheimnisses im Zusammenhang mit der Einleitung eines gerichtlichen Strafverfahrens iSd § 38 Abs 2 Z 1 BWG wirft eine Reihe von Fragen auf. Schon der genaue Zeitpunkt der Aufhebung des Bankgeheimnisses ist umstritten. Darüber hinaus ist unklar, unter welchen Voraussetzungen eine Durchbrechung des Bankgeheimnisses auch bei ausländischen Strafverfahren stattfinden kann. Besonders schwierig gestaltet sich diese Frage dann, wenn das ausländische Strafprozeßrecht vom inländischen abweicht, etwa weil für bestimmte Zwangsmittel im Ermittlungsverfahren keine richterliche Anordnung vorgesehen ist. Aus Anlaß zweier jüngerer Entscheidungen, in denen sich der OGH mit diesen Problemen auseinanderzusetzen hatte, sollen diese Fragen im folgenden untersucht werden.