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Zu den Voraussetzungen der Anerkennung und Vollstreckung fremder Entscheidungen nach autonomem Recht (§ 79 EO)

AufsätzeRAA MMag. Dr. Dietmar CzernichJBL 1996, 495 Heft 8 v. 1.8.1996

Die Vollstreckung von Urteilen aus Staaten, mit denen keine staatsvertraglichen Regelungen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung bestehen, ist nach gegenwärtig geltendem Recht fast ausgeschlossen. Der Autor geht den vor allem historischen Gründen für die gegenwärtige unbefriedigende Regelung nach und legt dar, daß diese zumindest widersprüchlich, womöglich sogar verfassungswidrig ist.

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