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Betriebsnachfolgehaftung: Maßgebliche Rechtslage für Bescheid

RechtsprechungVerwaltungsgerichtshofJBL 1996, 740 Heft 11 v. 1.11.1996

BAO § 14

Wird ein Unternehmen (ein Betrieb) im ganzen mehreren Erwerbern zu ideellen Anteilen übereignet, so ist - wenn die weiteren Voraussetzungen des § 14 BAO erfüllt sind - hinsichtlich jedes Erwerbers die Betriebsnachfolgehaftung gegeben.

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