ABGB § 783, ABGB § 785, ABGB § 956
Schenkungen auf den Todesfall sind nach dem Erbanfall wie Vermächtnisse zu behandeln. Der auf den Todesfall
Seite 734
ABGB § 783, ABGB § 785, ABGB § 956
Schenkungen auf den Todesfall sind nach dem Erbanfall wie Vermächtnisse zu behandeln. Der auf den Todesfall
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