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Unternehmenskaufvertrag als gemeinschaftliche Urkunde - Vorlagerecht des Vermieters

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBL 1996, 733 Heft 11 v. 1.11.1996

MRG § 12a, Art XLIII EGZPO

Mit dem Unternehmenskaufvertrag wird gem § 12a MRG auch ein Übergang von Mietrechten bewirkt. Die Kaufvertragsurkunde betrifft dann auch die gegenseitigen Rechtsverhältnisse zwischen Vermieter und Mieter und ist deshalb eine gemeinschaftliche Urkunde, deren Vorlage der Vermieter begehren kann.

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