PHG § 1
Das Gesetz hat die Länge der Frist zur Benennung des Lieferanten (Importeurs) nicht festgelegt. Auch zur Frage, wodurch die Frist ausgelöst wird, enthält das PHG keine Regelung. Die (angemessene) Frist beginnt mit der Geltendmachung von Ersatzansprüchen, die erkennbar auf das PHG gestützt werden.