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Einmaligkeit des Rechtsmittels / Rechtsfolgen mehrseitiger Treuhand

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBL 1995, 590 Heft 9 v. 1.9.1995

ABGB § 905 Abs 2, ZPO § 83 Abs 3

Austausch oder Verbesserung von Rechtsmittelschriften sind nur zulässig, wenn die ursprüngliche Rechtsmittelschrift an einem den nunmehr erweiterten Verbesserungsvorschriften unterliegenden Mangel gelitten hat.

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