MRG § 30 Abs 2 Z 13
Der bloße Umstand der Konkurseröffnung über das Vermögen des Mieters ist ohne zusätzliches besonders schutzwürdiges wichtiges Interesse des Vermieters kein wirksam zu vereinbarender Kündigungsgrund.
OGH, 07.12.1994, 6 Ob 628/94
MRG § 30 Abs 2 Z 13
Der bloße Umstand der Konkurseröffnung über das Vermögen des Mieters ist ohne zusätzliches besonders schutzwürdiges wichtiges Interesse des Vermieters kein wirksam zu vereinbarender Kündigungsgrund.
OGH, 07.12.1994, 6 Ob 628/94