DHG § 2
Erfolgt die Überlassung eines Kraftfahrzeuges an den Dienstnehmer allein in dessen Interesse und ohne unmittelbaren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis, greift das Haftungsprivileg des DHG bei Beschädigung des Kraftfahrzeuges nicht ein.
DHG § 2
Erfolgt die Überlassung eines Kraftfahrzeuges an den Dienstnehmer allein in dessen Interesse und ohne unmittelbaren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis, greift das Haftungsprivileg des DHG bei Beschädigung des Kraftfahrzeuges nicht ein.