StGB § 146, StGB § 147, StGB § 15, StPO § 68, StPO § 72, StPO § 369
Die Tatsache, daß jene Richter, die als Mitglieder des Dreirichtersenats die Wiederaufnahme des Strafverfahrens zum Nachteil des Beschuldigten beschlossen haben,
StGB § 146, StGB § 147, StGB § 15, StPO § 68, StPO § 72, StPO § 369
Die Tatsache, daß jene Richter, die als Mitglieder des Dreirichtersenats die Wiederaufnahme des Strafverfahrens zum Nachteil des Beschuldigten beschlossen haben,