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Geltung der AÖSp nur für beauftragten Spediteur

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBL 1995, 467 Heft 7 v. 1.7.1995

Die AÖSp gelten nur, wenn der Spediteur die beauftragte, nicht wenn er die auftraggebende Partei bei einem Transportgeschäft ist.

OGH, 22.12.1994, 2 Ob 600/94

OLG Wien, 15.09.1994, 1 R 159/94

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