WEG § 10
Erwirbt ein Ehegatte den Anteil des vorverstorbenen Gatten am Wohnungseigentum als Erbe, so finden die Sonderregeln des § 10 WEG keine Anwendung. Die Auffassung, das Vindikationslegat ohne Rücksicht darauf wirken zu lassen, ob der Ehegatte den Wohnungsanteil auch als Erbe oder gewillkürter Vermächtnisnehmer erwerben würde, ist mit dem eindeutigen Gesetzesinhalt unvereinbar.