Das UmwG 1954 ermöglicht es dem Hauptgesellschafter einer Kapitalgesellschaft, die Minderheitsgesellschafter im Wege der verschmelzenden Umwandlung aus der Gesellschaft zu drängen und sie bar abzufinden. Vor dem Hintergrund der rechtspolitischen Diskussion erörtert die Autorin die europarechtlichen und verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen der gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen und skizziert die Grenzen derartiger Gestaltungen.