Zu den Fällen der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen einer der Kaufvertragsparteien im Zuge der treuhändigen Abwicklung eines Liegenschaftskaufes hat König unlängst eine Lösung vorgestellt (Treuhand und Liegenschaftskauf im Konkurs, JBl 1995, 38 ff). Bisherige Meinungen hält König für „eher durch ... den Wunsch, das ‚praktische‘ Treuhandmodell zu ‚retten‘, als durch die geltende Rechtslage begründet“. Noch unberücksichtigt blieb ein Aufsatz des Verfassers (Treuhändiger Liegenschaftsverkehr und Konkurs einer Partei, ÖBA 1994, 825 ff). Anlaß zur Korrespondenz geben einige Meinungsunterschiede: