ABGB § 96, ABGB § 140, ABGB § 1042
Wenn beide Ehegatten Einkünfte haben, scheidet ein Rechtsgeschäft im Rahmen der Schlüsselgewalt aus.
Fehlt eine gültige Bevollmächtigung der Mutter zum Abschluß eines Behandlungsvertrages für das Kind durch den Vater, so kann dieser vom Arzt nach § 1042 ABGB insoweit in Anspruch genommen werden, als seine Unterhaltspflicht reicht.