NWG § 1, NWG § 2, NWG § 3
Auch wenn dem Grundeigentümer selbst ein persönliches Recht auf Zugang zum öffentlichen Weg über ein fremdes Grundstück zusteht, kann es an einer Verbindung zum öffentlichen Wegenetz iSd NWG fehlen und das Begehren auf Einräumung eines Notweges gerechtfertigt sein.