ABGB § 933 Abs 2, ABGB § 1435, ABGB § 1478
Auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist bleibt bei rechtzeitiger Mängelanzeige die Wandlungseinrede aufrecht. Wird daraufhin auf Kaufpreisklage der Vertrag aufgehoben, so unterliegt die Rückforderung einer geleisteten Anzahlung der 30-jährigen Verjährung.