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Preisbestimmtheit und Zahlungsort nach UNKR

RechtsprechungOrdentliche GerichteMartin KarollusJBL 1995, 253 Heft 4 v. 1.4.1995

UNKR Art 1 Abs 1 a, UNKR Art 8, UNKR Art 14, UNKR Art 55, UNKR Art 57, UNKR Art 58

Das UNKR ist anzuwenden, wenn beide Parteien eines Kaufvertrages ihre Niederlassung in einem Vertragsstaat haben und keine gegenteilige Rechtswahl getroffen wurde (deutsch-österr Kaufvertrag über Chinchillafelle aus 1991).

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