vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Urkundlicher Nachweis der Forderung bei Meistbotsverteilung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBL 1995, 256 Heft 4 v. 1.4.1995

EO § 78, EO § 210, ZPO § 269

Eine Aufstellung über Kontobewegungen, die mit Unterschrift und Stampiglienabdruck der betreibenden Gläubigerbank versehen ist, reicht in Verbindung mit dem Kreditvertrag und der Pfandbestellungsurkunde als Nachweis der Forderung für die Meistbotsverteilung aus. Der Vorlage von Einzelbelegen über die Kontoentwicklung bedarf es nicht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!