Die treuhändige Abwicklung von Rechtsgeschäften, die Liegenschaften betreffen, ist „tägliches Brot“ der Rechtspraxis. Durch Konkurseröffnung über das Vermögen eines der Beteiligten während dieser Abwicklung gerät dieses Rechtsinstitut auf den Prüfstand. Die Lösung der Frage nach dem Einfluß der Konkurseröffnung muß auf der Überlegung aufbauen, daß die Treuhandschaft nichts anderes als Surrogat der Zug-um-Zug-Abwicklung sein soll.