Die schuldhafte Nichtanmeldung des Dienstnehmers zur Sozialversicherung berechtigt nach Judikatur und Lehre den Dienstnehmer zu Schadenersatzansprüchen gegen den Dienstgeber. Der Verfasser untersucht, inwieweit der Dienstgeber erfolgreich Mitverschulden des Dienstnehmers einwenden kann, sofern dem Dienstnehmer die Gesetzwidrigkeit der Nichtanmeldung bekannt war oder fahrlässig nicht bekannt war. Hiebei wird vor allem der Konnex zu den mit dieser Problematik in unmittelbarem Zusammenhang stehenden ASVG-Bestimmungen hergestellt, wobei die Wertungen des ASVG in die herausgearbeitete Lösung miteinbezogen werden.