Der sechste Beitrag des Verfassers in Fortführung der von Hans Spanner begründeten Besprechungsreihe. Grundlage ist die Judikatur des VfGH im Jahr 1991. Schwerpunkte bilden - aus dem Blickwinkel des Legalitätsprinzips - das Problem gesetzlicher Verweisungen und die Privatwirtschaftsverwaltung; ferner der Begriff des „verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes“ sowie, was spezielle Garantien betrifft, die Auskunftspflicht, der Schutz nationaler Minderheiten, das „fair trial“ und die Achtung des Privatlebens.