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Die Gefährdungshaftung im Lichte der neueren Rechtsentwicklung*)*)Der Beitrag stellt die überarbeitete und um Fußnoten ergänzte Fassung des Vortrags dar, den der Verfasser am 17.6.1993 im Rahmen der Ersten Walter-Wilburg-Gedächtnisvorlesung auf Einladung der Karl-Franzens-Universität Graz und der Grazer Juristischen Gesellschaft gehalten hat. Die Vortragsform ist beibehalten. Die einleitenden Worte persönlichen Gedenkens an Walter Wilburg waren nicht für die Publikation bestimmt und sind demgemäß nicht mitabgedruckt; ein Nachruf des Verfassers auf Walter Wilburg ist in JZ 1992, 409 f erschienen.

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Claus-Wilhelm CanarisJBL 1995, 2 Heft 1 v. 1.1.1995

Der Verf nimmt die neuere Entwicklung der Gesetzgebung in Österreich und Deutschland auf den Gebieten der Produkt- und der Umwelthaftung zum Anlaß einiger grundsätzlicher Überlegungen zum Stand der Gefährdungshaftung, wobei er sich weitgehend an das von Walter Wilburg entwickelte gedankliche Instrumentarium anlehnt. Die Einstandspflicht nach den Produkthaftungsgesetzen wird als neuartiger Typus der Gefährdungshaftung eingeordnet, der an das Merkmal des konkreten Mangels anknüpft und als Handlungshaftung ausgestaltet ist. Ausführlich wird sodann die Problematik einer Fortbildung der Gefährdungshaftung im Wege der Analogie erörtert - ua am aktuellen Beispiel der Skipistengeräte. Rechtsphilosophische Bemerkungen zum Gerechtigkeitsgehalt der Gefährdungshaftung beschließen den Beitrag.

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