Der Verf nimmt die neuere Entwicklung der Gesetzgebung in Österreich und Deutschland auf den Gebieten der Produkt- und der Umwelthaftung zum Anlaß einiger grundsätzlicher Überlegungen zum Stand der Gefährdungshaftung, wobei er sich weitgehend an das von Walter Wilburg entwickelte gedankliche Instrumentarium anlehnt. Die Einstandspflicht nach den Produkthaftungsgesetzen wird als neuartiger Typus der Gefährdungshaftung eingeordnet, der an das Merkmal des konkreten Mangels anknüpft und als Handlungshaftung ausgestaltet ist. Ausführlich wird sodann die Problematik einer Fortbildung der Gefährdungshaftung im Wege der Analogie erörtert - ua am aktuellen Beispiel der Skipistengeräte. Rechtsphilosophische Bemerkungen zum Gerechtigkeitsgehalt der Gefährdungshaftung beschließen den Beitrag.